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Allgemeine Geschäfts­bedingungen der mobileJobs GmbH

1. Geltung dieser AGB

1.1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der mobileJobs GmbH (nachfolgend: „mobileJobs“) und dem Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“) (mobileJobs und der Kunde einzeln auch nachfolgend: „Partei“ und gemeinsam: „Parteien“), einschließlich der zukünftigen Geschäftsbeziehung, gelten ausschließlich diese AGB sowie die jeweils geltende Preisliste von mobileJobs.

1.1.1. Sofern mobileJobs ein individuelles Angebot erstellt, findet dieses ergänzend Anwendung. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den Bestimmungen des individuellen Angebots gehen die Bestimmungen des individuellen Angebots vor.

1.1.2. Besteht zwischen dem Kunden und mobileJobs eine Rahmenvereinbarung, gelten diese AGB sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für jeden einzelnen Auftrag im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung gehen die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung vor.

1.2 Anderen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet, soweit ihnen nicht ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich durch mobileJobs zugestimmt wird. Dies gilt auch, sofern und soweit der Regelungsbereich der Geschäftsbedingungen des Kunden über den Regelungsbereich dieser AGB hinausgeht.

1.3 mobileJobs ist berechtigt, ihre AGB mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach schriftlicher Bekanntgabe der Änderung per Post, Fax oder E-Mail seinen schriftlichen Widerspruch abgesandt hat. Auf diese Folge wird mobileJobs den Kunden bei der Bekanntgabe gesondert hinweisen.

1.4 Die Leistungen von mobileJobs nach Maßgabe dieser AGB gelten ausschließlich für Unternehmer.

2. Vertragsgegenstand

2.1. mobileJobs bietet dem Kunden die Möglichkeit, über verschiedene Leistungspakete und Optionen Stellenanzeigen zu verbreiten sowie das Bewerbungsmanagement über den Kundenbereich (sog. „Hiring-Center“ gemäß Ziff. 3.) durchzuführen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus diesen AGB und dem individuellen Angebot von mobileJobs.

2.2. mobileJobs ist berechtigt, seine Leistungen jedem Dritten anzubieten, auch solchen Personen/Unternehmen, die (potentielle) Mitbewerber* des Kunden sind. Ein Konkurrentenschutz ist ausgeschlossen.

3. Hiring-Center

3.1. Kunden können sich nach Vertragsschluss bei mobileJobs über das Hiring-Center anmelden, Jobgesuche erstellen und verwalten, den Status der Bewerbungen administrieren und mit den Bewerbern in direkten Kontakt treten. Für die Anmeldung im Hiring-Center ist die Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes erforderlich.

3.2. Zusätzlich stellt mobileJobs dem Kunden eine Benutzer-Verwaltung zur Verfügung. Damit kann der Kunde sicherstellen, dass nur von ihm autorisierte Mitarbeiter spezifische Funktionen im Hiring-Center nutzen und verwalten können. Die Verantwortung für die Autorisierung und die Nutzung des Hiring-Centers liegt allein bei dem Kunden. Im Übrigen gilt Ziff. 13.2.

3.3. mobileJobs ist bemüht, die Verfügbarkeit des Hiring-Centers außerhalb erforderlicher Wartungsarbeiten zu gewährleisten.

3.4. Sollte aus Sicht von mobileJobs der Verdacht bestehen, dass eine unberechtigte Nutzung des Hiring-Centers vorliegt, wird mobileJobs dies dem Kunden mitteilen und der Kunde wird unverzüglich eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen. Sollte eine Entscheidung des Kunden nicht unverzüglich herbeigeführt werden können, behält sich mobileJobs das Recht vor, den Zugang zum Hiring-Center zu sperren, bis eine Klärung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Dies gilt insbesondere im Falle einer Behauptung Dritter hinsichtlich der Verletzung gesetzlicher Regelungen. In jedem Fall, d.h. ungeachtet einer Sperrung, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber mobileJobs unberührt.

3.5. Um die Funktionen bzw. Dienste des Hiring-Centers vollumfänglich nutzen zu können, ist dieses mit dem für die Bewerber zugänglichen sog. „JobAssistent“ verknüpft. Einzelheiten zur Funktionsweise des JobAssistenten sind in Ziff. 6. dieser AGB sowie in der Datenschutzerklärung von mobileJobs beschrieben.

4. Inhalt und Veröffentlichung einer Stellenanzeige im Hiring-Center / Verantwortung des Kunden

4.1. Der Kunde erstellt und veröffentlicht seine Stellenanzeige(n) grundsätzlich selbstständig im Hiring-Center. Auf Anfrage wird mobileJobs den Kunden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Stellenanzeige unterstützen.

4.2. Der Kunde ist in jedem Fall, d.h. auch im Falle einer Unterstützung durch mobileJobs, für den Inhalt und die Rechtskonformität seiner Stellenanzeige(n) insgesamt allein verantwortlich. Insofern hat der Kunde insbesondere die Richtigkeit der Angaben zum Jobprofil, der ausgewählten Fragen sowie die Einhaltung der Gesetze (z.B. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Urheberrechte und sonstiger Schutzrechte Dritte) zu gewährleisten. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung einer Stellenanzeige durch mobileJobs findet nicht statt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Ziff. 11. und 13.2.

4.3. Sollte, z.B. aufgrund eines Hinweises eines Dritten, der Verdacht bestehen, dass eine Stellenanzeige nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder in sonstiger Weise z.B. gegen behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt, wird mobileJobs dies dem Kunden mitteilen und der Kunde wird unverzüglich eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen. Sollte eine Entscheidung des Kunden nicht unverzüglich herbeigeführt werden können, behält sich mobileJobs das Recht vor, die Stellenanzeige und ggf. den Zugang des Kunden zum Hiring-Center (hierzu unter Ziff. 3.4.) zu sperren, bis eine Klärung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Dies gilt insbesondere im Falle einer Behauptung Dritter hinsichtlich der Verletzung der Regelungen des AGG oder der Verletzung sonstiger Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung. In jedem Fall, d.h. ungeachtet einer Sperrung einer Stellenanzeige und oder des Zugangs zum Hiring-Center, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber mobileJobs unberührt.

4.4. Sofern eine Stellenanzeige tatsächlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder in sonstiger Weise z.B. gegen behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt, trägt der Kunde alle daraus folgenden Konsequenzen allein. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Löschung der Stellenanzeige bei Dritten.

4.5. Dem Kunden steht es frei, bereits im Hiring-Center veröffentlichte Stellenanzeigen zu ändern oder eine Stellenanzeige vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit zu beenden. In beiden Fällen gelten im Übrigen die Bestimmungen in Ziff. 5.3.

5. Verbreitung einer Stellenanzeige auf Plattformen Dritter / Änderung einer Stellenanzeige

5.1. mobileJobs wird die vom Kunden generierten und im Hiring-Center veröffentlichten Stellenanzeigen, nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs, über verschiedene Plattformen Dritter verbreiten.

5.2. Die Verbreitung durch mobileJobs erfolgt entsprechend der vereinbarten Anzeigenlaufzeit. Sofern zwischen den Parteien eine maximale Bewerberzahl vereinbart wurde, wird mobileJobs die Verbreitung beenden, wenn die Bewerberanzahl erreicht wurde.

5.3. Sofern der Kunde eine Stellenanzeige im Hiring-Center nach deren Veröffentlichung ändert, hat er diese Änderungen mobileJobs unverzüglich schriftlich oder via E-Mail mitzuteilen. mobileJobs wird versuchen, die Änderungen kurzfristig zu berücksichtigen und bereits verbreitete Stellenanzeigen zu ändern. Im Falle einer Löschung einer Stellenanzeige oder wenn der Kunde eine Stellenanzeige vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit beenden möchte, gelten die vorgenannten Bestimmungen entsprechend. In allen Fällen bleibt der Entgeltanspruch von mobileJobs unberührt. Sofern sich im Übrigen zusätzliche Aufwände für mobileJobs ergeben, trägt der Kunde diese Kosten.

5.4. Zusätzlich zu den unter 5.1 bis 5.3 genannten Vermarktungsmöglichkeiten können wir die Jobangebote unserer Kunden auf unserer Jobbörse „blauesBrett“ vermarkten. Sofern es sich um von mobileJobs veröffentlichte Jobangebote handelt, gelten die Datenschutzbestimmungen der mobileJobs.
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6. JobAssistent

Bewerber, die sich auf eine Stelle bewerben möchten, müssen sich zunächst bei mobileJobs im JobAssistenten registrieren. Über den JobAssistenten können Bewerber z.B. den mobilen Bewerbungsprozess nutzen und sich insbesondere jederzeit über ihre Bewerbungen und den Bewerbungsstand informieren, mit Jobanbietern (bzw. den Kunden von mobileJobs) kommunizieren, neue Jobangebote finden sowie ihre persönlichen Einstellungen und weitere Dienste administrieren.

7. Abwicklung des Bewerbungsprozesses und Reporting

7.1. mobileJobs richtet zunächst eine Landingpage, einschließlich eines Web-Dialogs, ein, um den Bewerbern eine Bewerbung auf die Stellenanzeige über Smartphones, Tablets oder Desktop-PCs zu ermöglichen.

7.2. Nach der Veröffentlichung einer Stellenanzeige im Hiring-Center, lässt mobileJobs Bewerbern, die sich mit ihren Daten bei mobileJobs für einen sogenannten „JobAlarm“ angemeldet haben, eine SMS über diese Stellenanzeige zukommen.

7.3. Soweit die Bewerber ihre Express Bewerbung ausgefüllt und bestätigt haben, nehmen diese am Bewerbungsprozess teil.

7.4. Die Daten der Bewerber einschließlich ihrer Antworten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden in einer Datenbank von mobileJobs gespeichert. Der Kunde erhält über das Hiring-Center Zugriff auf diese Datenbank.

7.5. mobileJobs kann nicht verifizieren, ob ein Bewerber tatsächlich diejenige Person ist, die sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, ob die Antworten der Bewerber zutreffend sind und ob der Bewerber den Anforderungen des Kunden entspricht. mobileJobs leistet daher diesbezüglich keine Gewähr.

7.6. Dem Kunden wird es ermöglicht die Bewerbungen zu filtern und zu sortieren. Ferner wird dem Kunden ermöglicht, diesen jeweils via SMS ab- oder zuzusagen, weitere Fragen zu stellen oder mit diesem in sonstiger Weise im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu kommunizieren. Es gelten die Bestimmungen gemäß Ziff. 13.2.

7.7. Für die Durchführung des Bewerbungsprozesses, einschließlich der Kommunikation mit dem Bewerber, ist allein der Kunde verantwortlich (vgl. Ziff. 13.2.). Dies gilt auch für den Fall einer Sperrung des Hiring-Centers gemäß Ziff. 3.4.

8. Eigentum und urheberrechtliche Nutzungsrechte

8.1. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des Entgelts ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Hiring-Centers.

8.2. Durch die Vereinbarung mit dem Kunden werden diesem keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an den von mobileJobs entworfenen Arbeitsergebnissen, Kennzeichen, Marken, genutzten Datenbanken, genutzter Software oder sonstigen Mitteln eingeräumt.

8.3. mobileJobs stehen unwiderruflich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Datenbanken zu.

9. Gesonderte Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Hiring-Center keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte zu speichern oder über das Hiring-Center zu vervielfältigen, zu verbreiten oder in sonstiger Weise zu verarbeiten.

9.2. Der Kunde wird die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) zum Hiring-Center durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Aus Sicherheitsgründen wird dem Kunden empfohlen, ein möglichst komplexes Passwort mit mindestens 8 Zeichen zu verwenden und dieses in regelmäßigen Abständen zu ändern.

9.3. Der Kunde wird ein dem Stand der Technik entsprechendes Virenschutzprogramm einsetzen und insbesondere vor dem Versenden von Daten an mobileJobs oder das Hiring-Center diese auf Viren prüfen.

10. Vergütung

10.1. Die vom Kunden an mobileJobs zu entrichtende Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.

10.2. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.

10.3. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung. Für die Erfüllung und die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Bankkonto von mobileJobs maßgeblich. Sollte der Kunde mit einer Zahlung in Verzug geraten, ist der Betrag mit neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ab Verzugseintritt zu verzinsen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist mobileJobs berechtigt, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrages einschließlich Verzugszinsen auszusetzen.

11. Haftung

11.1. Die nachstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für deliktische Ansprüche, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

11.2. Die Haftung von mobileJobs für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht
– für Schäden, die mobileJobs vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
– in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziff. 11.3. und Ziff. 11.4. – für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch mobileJobs beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

11.3. In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von mobileJobs – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für mobileJobs bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung von mobileJobs für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.

11.4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leichter Fahrlässigkeit von mobileJobs gemäß den vorstehenden Ziffern 11.2. und 11.3. sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch mobileJobs oder deren Versicherer durch den Kunden gegenüber diesen gerichtlich geltend gemacht werden.

11.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von mobileJobs für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von mobileJobs.

11.6. mobileJobs unternimmt alle zumutbaren Schritte, um eine dauerhafte Verfügbarkeit des Hiring-Centers zu gewährleisten. Sollte es gleichwohl zu Erreichbarkeitseinschränkungen (Downtime) kommen (hierzu unter Ziff. 3.3.), finden die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen auch insoweit Anwendung.

11.7. Sollte ein Bewerber oder ein sonstiger Dritter mobileJobs im Zusammenhang mit dem Inhalt einer Stellenanzeige oder der Nutzung des Hiring-Centers, z.B. mit der Behauptung einer Rechtsverletzung, in Anspruch nehmen, stellt der Kunde mobileJobs von diesen Ansprüchen einschließlich der gesetzlichen Kosten der Rechtsverteidigung im Innenverhältnis auf erstes Anfordern frei. Voraussetzungen der Freistellung sind zudem, dass mobileJobs den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichtet und mobileJobs in der Sache ohne Zustimmung des Kunden keine Zugeständnisse macht oder Anerkenntnisse erklärt und es dem Kunden – soweit zulässig – ermöglicht, auf seine Kosten unverzüglich alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die (behaupteten) Ansprüche zu führen.

12. Geheimhaltung

12.1. Die Parteien sind verpflichtet, über alle ihnen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse i.S.v. Ziff. 12.1.1. sowie alle sonstigen Informationen und Unterlagen die einer Partei im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die jeweils andere Partei bekannt werden und die nach dem erkennbaren oder auch nur mutmaßlichen Willen der anderen Partei und/oder des Geheimnisgeschützten selbst geheimhaltungsbedürftig sind. Hierzu gehören insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how sowie Tatsachen, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen.

12.1.1. Als Geschäftsgeheimnis gilt eine Information

  • die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
  • die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
  • bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.

12.1.2. Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ist nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei oder in den von zwingenden gesetzlichen Regeln vorgegebenen Fällen erlaubt. Den Parteien ist die Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses zu eigenen oder fremden Zwecken untersagt.

12.2. Im Übrigen sind von der Verpflichtung auf die Geheimhaltung ausgenommen solche vertraulichen Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch diese/eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser/einer Vertraulichkeitsvereinbarung beruht;

c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

12.3. Die Parteien werden nur solchen Beschäftigten und/oder sonstigen Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser AGB entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Diese Verpflichtung auf die Geheimhaltung muss, soweit hinsichtlich der Beschäftigten arbeitsrechtlich zulässig, auch nach Beendigung der Tätigkeit fortgelten. Ungeachtet dessen sind sämtlichen verpflichteten Beschäftigten und sonstigen Personen nur diejenigen vertraulichen Informationen offenzulegen, die diese für die Leistungserbringung kennen müssen.

12.4. Die Parteien ergreifen jeweils geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau für den Schutz vertraulicher Informationen zu gewährleisten. Auf Wunsch einer Partei verpflichtet sich die jeweils andere Partei, Informationen über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen offenzulegen. Hierfür ausreichend ist in der Regel eine Auflistung nach Maßgabe von Art. 32 DSGVO oder einer zum Schutz von Informationen vergleichbaren Bestimmung. Während der Laufzeit des Vertrags sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend dem technischen Fortschritt und den Weiterentwicklungen anzupassen, sofern das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Schutzniveau nicht unterschritten wird.

12.5. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen zur Verfügung gestellten Daten oder Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass Dritte keine Einsicht nehmen oder auf sonstige Weise Kenntnis von deren Inhalt erlangen können.

12.6. Die Verpflichtung auf die Vertraulichkeit gilt unbefristet und unabhängig von der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

13. Datenschutz: eigene Verantwortung der Parteien

13.1. Die Wahrnehmung der Leistungen von mobileJobs dient ausschließlich dem Zwecke des Recruitings bzw. des Bewerbermanagements des Kunden. Auf die damit verbundene Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Bewerber, wird mobileJobs die Bewerber im Rahmen der Datenschutzerklärung hinweisen.

13.2. Sämtliche Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden von mobileJobs gespeichert und dem Kunden über das Hiring-Center zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat in eigener Verantwortung die Möglichkeit die Daten zu verändern, zu ergänzen, herunterzuladen und/oder zu kopieren. Jedes eigenverantwortliche Handeln des Kunden ist von der gemeinsamen Verantwortlichkeit der Parteien ausgenommen.

13.3. Sofern ein Bewerber im Rahmen des Bewerbungsprozesses seine Einwilligung erteilt, verarbeitet mobileJobs die von dem Bewerber im Rahmen des gesamten Bewerbungsprozesses angegebenen Daten, inklusive der Antworten auf die Bewerbungsfragen, zu eigenen Zwecken und in eigener Verantwortung, um den Bewerber zukünftig über weitere Jobangebote informieren zu können.

14. Datenschutz: gemeinsame Verantwortung der Parteien

14.1. mobileJobs und der Kunde sind hinsichtlich des mobilen Bewerbungsprozesses gemäß Art. 26 DSGVO auch gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich. Die gemeinsame Verantwortung gilt für alle Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Bewerberprozess, in denen nach diesen AGB keine alleinige Verantwortung vorliegt. Zu diesem Zweck legen die Parteien nachfolgend in transparenter Form fest, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß der DSGVO erfüllt.

14.1.1. Gegenstand, Zweck, Mittel und Dauer der Datenverarbeitung ergeben sich aus diesen AGB, der Datenschutzerklärung von mobileJobs und etwaigen Zusatzvereinbarungen der Parteien.

14.1.2. Die Art der personenbezogenen Daten ergibt sich aus den jobspezifischen Nutzerdaten der Bewerber (z.B. Name, Berufserfahrung, Wohnort und Kontaktdaten). Bei den Datenkategorien handelt es sich um Bewerberdaten.

14.1.3. Für sämtliche Fragen zum Datenschutz kann sich der Kunde an mobileJobs unter: datenschutz@mobilejob.com wenden. Der Kunde wird seinerseits mobileJobs eine Kontaktmöglichkeit mitteilen.

14.1.4. Beide Parteien sind nach Maßgabe dieser AGB und den Datenschutzbestimmungen von mobileJobs gegenüber den Betroffenen im Außenverhältnis für die Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich und können von diesen in Anspruch genommen werden (Art. 26 Abs. 3 DSGVO). Die Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung dieser Datenschutzpflichten und vereinbaren im Innenverhältnis die folgenden Verantwortlichkeiten: Soweit mobileJobs Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 DSGVO mit dem Kunden verarbeitet, ist mobileJobs allein für die Wahrnehmung der Betroffenenrechte zuständig. Im Übrigen gelten nach Abschluss des mobilen Bewerbungsprozesses, im Falle einer eigenständigen Verarbeitung der Bewerberdaten und im Falle der Löschung der Bewerberdaten gemäß Ziff. 8 der Datenschutzerklärung von mobileJobs die Datenschutzbestimmungen des Kunden und damit die alleinige Verantwortlichkeit des Kunden.

14.1.5. Die Information der Betroffenen über die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO erfolgt im Wege der Datenschutzerklärung von mobileJobs und obliegt mobileJobs.

14.1.6. Die Parteien stimmen sich zur Gestaltung ihrer innerbetriebliche Organisation im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung ab und treffen technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Sie können sich gegenseitig von den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen. Hierfür geben sie sich insbesondere Auskünfte und stellen Testate (z.B. von Sachverständigen) bereit. Anforderungen an die Gestaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen ergeben sich insbesondere aus Art. 32 DSGVO. Insgesamt handelt es sich dabei um Maßnahmen der Datensicherheit und Maßnahmen zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen. Technische und organisatorische Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Während der Dauer dieses Vertrags passen die Verantwortlichen die technischen und organisatorischen Maßnahmen fortlaufend an und entwickeln diese weiter.

14.1.7. Jede Partei führt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Die Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Erstellung. Insbesondere stellen sie sich gegenseitig dafür erforderliche Informationen zur Verfügung.

14.1.8. Die Parteien informieren sich laufend gegenseitig über Veränderungen mit Relevanz für die Verarbeitung im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit. Sie informieren sich unverzüglich bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung der personenbezogenen Daten durch Dritte oder bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Dies gilt insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verstoß zu einer Meldepflicht nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO oder Art. 34 Abs. 1 DSGVO führt. Jede Partei ist verpflichtet, unverzüglich das Vorliegen einer Meldepflicht gemäß Art. 33 Abs. 1 DSGVO oder Art. 34 Abs. 1 DSGVO zu prüfen, sobald sie von der Möglichkeit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat. Sie informiert den anderen Verantwortlichen darüber unverzüglich und die Parteien stimmen sich zu den erforderlichen Schritten, Maßnahmen zum Schutz der Daten, der Meldung an die Aufsichtsbehörde sowie der Information von Betroffenen ab. Jede Partei ist zur Meldung sowie zur Information der Betroffenen berechtigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen und eine Abstimmung mit dem anderen Verantwortlichen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gemäß Art. 33 beziehungsweise Art. 34 DSGVO möglich ist.

14.1.9. Die Parteien verpflichten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingesetzte oder befugte Personen vorab zur Vertraulichkeit und zur Wahrung des Datengeheimnisses.

14.1.10. Die Verarbeitung der Daten findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.

14.1.11. Die Parteien löschen personenbezogene Daten, die Gegenstand der gemeinsamen Verantwortlichkeit sind, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Anforderungen. Die Bewerberdaten werden von mobileJobs, sofern keine gesonderte Einwilligung des Bewerbers vorliegt, mit dem Zeitpunkt der Einstellung eines Bewerbers auf die entsprechende Stelle des Kunden gelöscht. Sofern der Kunde mobileJobs über eine Einstellung nicht informiert, werden sämtliche Daten aus dem Bewerbungsverfahren spätestens 90 Tage nach Abschluss der Onlinebewerbung automatisch gelöscht. Sofern die Daten des Bewerbers nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen noch nicht gelöscht wurden, wird dem Kunden für einen Zeitraum von 2 Wochen nach Ende der Vertragslaufzeit weiterhin Zugriff auf die Daten derjenigen Bewerber geboten, die sich auf seine Stellenanzeige beworben haben.

14.1.12. Die Parteien haften gegenseitig nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Parteien haften für Verstöße von Auftragsverarbeitern, die sie eingeschaltet haben, wie für eigenes Verschulden.

14.2. Jeder Verstoß einer Partei gegen die Bestimmungen zur gemeinsamen Verantwortung führt zur alleinigen Verantwortung der verstoßenden Partei.

15. Vertragslaufzeit

15.1. Sofern in dem jeweiligen Angebot von mobileJobs nicht abweichend geregelt, beträgt die Vertragslaufzeit für:

  • Stellenanzeigen: 28 Tage, beginnend mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Stellenanzeige und für
  • Laufzeitverträge und Stellenpakete: 6 Monate, beginnend mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

15.2. Im Falle einer Vertragsbeendigung gemäß Ziff. 15.1. gelten die übrigen Bestimmungen nach diesem Vertrag allerdings entsprechend fort, bis die Bewerberdaten gemäß Ziff. 14.1.11. gelöscht sind und die gemeinsamen Verantwortlichkeit der Parteien endet.

16. Abtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

16.1. Der Kunde darf Ansprüche gegen mobileJobs nur nach schriftlicher Zustimmung von mobileJobs auf Dritte übertragen. Die Regelung in § 354a HGB bleibt unberührt.

16.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

17. Schlussbestimmungen / salvatorische Klausel

17.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder sonst nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

17.2. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

17.3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es bleibt mobileJobs unbenommen, den Kunden an jedem sonst eröffneten gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Stand: Oktober 2019